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Günstige Bootshaftpflicht­versicherung

100% digitale Anfrage und so in wenigen Minuten als Bootseigner versichert! Und das mit der „Nirgendwo günstiger Garantie“ von NAMMERT – einfach richtig abgesichert die Freizeit auf dem Wasser zu verbringen.

Günstige Bootshaftpflichtversicherung – 100% digitale Anfrage

Langjährige Erfahrung

Die Berater sind qualifizierte Versicherungskaufleute und arbeiten seit Jahren erfolgreich am Markt.

Sofort online

Versicherungspolicen und Auslandsbestätigung (IVK) sofort online verfügbar. In wenigen Minuten versichert.

Digitale Verwaltung

100% papierlos – Verwalten sie ihre Police(n) bequem online inkl. der Schadensfallabwicklung

Sie stehen im Fokus

Unser Bestreben ist eine transparente Kommunikation mit Ihnen. Sie können jederzeit anrufen oder schreiben.

Trotz aller Vorsicht …

Es kann immer etwas passieren! Sichern sie sich und ihre Angehörigen
vor den finanziellen Folgen eines Bootsschadens ab

Achten sie auf die Unterschiede: In einigen europäischen Ländern – z.B. Italien, Kroatien oder Spanien – ist der Abschluss einer Boots- bzw. Yachtversicherung vorgeschrieben – also tatsächlich eine Pflichtversicherung. Für die Einreise ist ein Versicherungsnachweis erforderlich.

Hinweis

Auf deutschen Gewässern gilt für den Wassersport das Prinzip der sogenannten Verschuldenshaftung, welches besagt: Wer mit seinem Boot Dritten einen Schaden zufügt, haftet dafür in voller Höhe und mit seinem gesamten Vermögen.

Das gilt für entstandene Beschädigungen gemäß §823 Abs. 1 BGB als auch für Personenschäden nach § 842 BGB. Zu den Personenschäden

Entsteht gar ein Personenschaden, kann dies ganz massive Schadenersatzansprüche nach sich ziehen. Denn die Personenschäden setzen sich aus den Kosten der

  • Rettung verletzter Personen,
  • ärztlichen Behandlungskosten,
  • einem möglichen Verdienstausfall,
  • Schmerzensgeld,
  • Rentenzahlungen sowie
  • den Beerdigungskosten zuzüglich Unterhalt für die Hinterbliebenen zusammen.

Die private Haftpflichtversicherung reicht in den meisten Fällen nicht aus, weswegen eine separate Bootshaftpflicht unverzichtbar ist. Viele Haftpflichtversicherungen schließen Wassersportgeräte sogar völlig aus. Die Bootshaftpflicht hält Ihnen im Schadensfall den Rücken frei und garantiert eine gute finanzielle Absicherung. Sie kommt für sämtliche Schäden auf,

  • die aus dem Besitz,
  • der Haltung oder
  • dem Gebrauch des versicherten Bootes entstehen.

Darüber hinaus hilft Sie Ihnen, unberechtigte Schadenersatzansprüche ab zu wehren. Eine Bootshaftpflichtversicherung sorgt also dafür, dass Sie Ihren Törn unbeschwert genießen können, unabhängig davon, auf welchem Gewässer Sie sich gerade befinden.

Boote  und Yachten versichern

Info-Service

    Die Info-Mails enthalten Informationen über uns, unsere Angebote sowie Neuigkeiten aus dem Bereich Boot & Schiffahrt.

    • sichere, verschlüsselte Eintragung

    • kostenlos & unverbindlich

    • Abmeldung ist jederzeit möglich



    Hinweise zum Anmeldeverfahren, Versanddienstleister, statistischer Auswertung und Widerruf in unserer Datenschutzerklärung.

    Schadensbeispiele und Zielgruppen

    Für wen und was ist eine Bootshaftpflicht sinnvoll?

    Schadenbeispiele,

    in denen eine Bootshaftlichtversicherung einspringt:

    • Zusammenstoß mit einem anderen Boot/ einer Yacht
    • Zusammenstoß verursacht einen Treibstoff-Austritt (Kosten für Ölsperre und Feuerwehreinsatz müssen gezahlt werden)
    • versehentliche Beschädigungen von Bootsstegen, Schleusen oder Brücken
    • entstandene Schäden an Naturschutzgebieten
    • Beschädigung anderer Boote durch Ablösung des eigenen vom Liegeplatz
    • versehentliche Verletzung von Tauchern oder Wassersportlern
    • Kollisionen mit Binnenschiffen
    • Verletzungen von Crewmitgliedern, die im Anschluss Ansprüche an den Bootsführer / Skipper stellen (Vgl. Skipperhaftpflichtversicherung)

    Zielgruppe,

    für die eine Haftpflichtversicherung für Boote relevant ist:

    • Private Nutzer von Wassersportfahrzeugen (Segel- und Motorboote sowie Yachten), deren Liegeplatz sich in Deutschland oder im europäischen Ausland befindet
    • Charterer von Wassersportfahrzeugen
    • Betreibende eines Gewerbes im Bereich der Wassersportwirtschaft (Bootshändler, Charter-Unternehmen, etc.)

    Besonderheiten und spezielle Leistungen der Bootsversicherung

    Leistungsumfang einer Haftplicht- und Kaskoversicherung, speziell für Boote

    Eine Haftpflichtversicherung für Wasserfahrzeuge kommt für sämtliche – aus der gesetzlichen Haftpflicht entstehenden – berechtigten Forderungen auf, insofern ein Unfall mit dem entsprechenden Boot für Ersatzansprüche sorgt. Die Forderungen dürfen selbstverständlich nur aus Schäden resultieren, die unbeabsichtigt verursacht worden sind.

    Die Bootsversicherung ist dabei nicht nur auf den Halter des Wassersportgerätes begrenzt. Daneben schließt sie Personen – die berechtigt sind, das jeweilige Fahrzeug oder Gerät zu bedienen – mit ein. Weitere Einschränkungen können den Bedingungswerken der jeweiligen Bootsversicherer entnommen werden – fragen sie an und lassen sie sich beraten!

    Die Bootshaftpflichtversicherung

    Bei Abschluss der Versicherung wird eine maximale Deckungssumme festgelegt, deren Höhe von Anbieter zu Anbieter variieren kann. Grundsätzlich gilt: Je höher die Versicherungssumme, desto vorteilhafter für den Versicherten, da eventuell noch offene Beträge vom Schadenverursacher beglichen werden müssen.

    Wichtig zu wissen ist, dass manche Länder Mindestversicherungssummen. Die Mindestdeckungssummen für z.B. italienische Gewässer betragen 6.450.000,- EUR für Personenschäden und 1.300.000,- EUR für Sachschäden. Die gültige Haftpflichtpolice ist somit Bedingung, um durch jeweilige Gewässer zu fahren – bitte prüfen, ob alte Sportboot-Haftpflichtversicherungsverträge umgestellt werden müssen!
    Auch Beiboote, wie Jetski, müssen von der Versicherungspolice abgedeckt sein. Es drohen sonst Strafen vor Ort.

    Die Bootskaskoversicherung

    Funktioniert wie eine Kfz-Vollkaskoversicherung und deckt Schäden am eigenen Bootstyp ab. Als Bootseigner wollen sie ihr Boot vor den verschiedenen Risiken absichern:

    1. Kollisionen: Wenn Ihr Boot mit einem anderen Wasserfahrzeug, einem Objekt im Wasser oder sogar mit dem Boden kollidiert, deckt die Boots­kas­ko­ver­si­che­rung die Reparaturkosten oder den Ersatz des Bootes.
    2. Diebstahl und Vandalismus: Falls Ihr Boot gestohlen wird oder mutwillig beschädigt wird, hilft die Versicherung bei der Abdeckung der Verluste.
    3. Naturkatastrophen: Schäden durch Naturkatastrophen wie Sturm, Blitzschlag, Überschwemmung oder Hagel sind in der Regel durch die Boots­kas­ko­ver­si­che­rung abgedeckt.
    4. Feuer: Wenn Ihr Boot durch einen Brand beschädigt oder zerstört wird, kann die Versicherung die Kosten für Reparaturen oder den Ersatz übernehmen.
    5. Haftpflichtschutz: In einigen Boots­kas­ko­ver­si­che­rungen ist auch eine Haftpflichtversicherung enthalten, die Schäden deckt, die Sie anderen Personen oder Eigentum mit Ihrem Boot zufügen.

    Prüfen sie daher, ob eine Kaskoversicherung inkl. der Haftpflicht die bessere Lösung ist. Unsere Mitarbeiter beraten sie nach der Anfrage gern und können u.a. darüber Auskunft geben, ob sie in Gebiete mit erhöhtem Risiko für Wasserschäden oder Diebstahl reisen.

    Häufige Fragen und Antworten

    Was ist bei einer Bootshaftpflicht alles versichert?

    Eine Bootshaftpflichtversicherung springt bei Schäden ein, die an Personen, Gegenständen oder Vermögen (infolge von Sach- oder Personenschäden) durch den Versicherungsnehmer bzw. durch das versicherte Boot entstanden sind. Sie deckt somit alle Risiken ab, denen man als Bootsbesitzer oder -führer ausgesetzt ist. Außerdem ist das Boot und die entsprechende Crew bei gelegentlicher Vermietung (ohne Berufsbesatzung) versichert.

    Wer ist bei einer Bootshaftpflicht alles mitversichert?

    Mitversichert ist der Eigentümer des Bootes, insofern es sich dabei nicht um den Versicherungsnehmer handelt. Darüber hinaus sind Skipper, Crewmitglieder, sowie alle Personen, die sich – mit Zustimmung des Eigentümers oder Versicherungsnehmers – auf dem Boot oder einem Beiboot befinden.

    Wo gilt die Bootshaftplicht?

    Es besteht weltweiter Versicherungsschutz. Für Haftpflichtansprüche, die nach US-amerikanischem oder kanadischem Recht geltend gemacht werden, beträgt die Höchstersatzleistung je Schadenfall 500.000 Euro für Personen- und Sachschäden sowie 50.000 Euro für Vermögensschäden.
    Aufwendungen der Versicherung für entsprechende Kosten werden als Leistungen auf die festgelegte Deckungssumme angerechnet.

    Was ist bei einer Bootshaftpflicht nicht versichert?

    Es gibt einige Risiken, die von den meisten Versicherungen nicht abgedeckt werden. So zum Beispiel Jet-Ski oder Jet-Bikes (wenn diese nicht als Beiboote mitgeführt werden), Motor-Rennboote, Windsurfer, Gullets, U-Boote, Schlauchboote, Mehrrumpfboote sowie Luftkissenboote.
    Außerdem gibt es sogenannte „anfragepflichtige Risiken“, wie beispielsweise Segelboote, mit einer Liegefläche über 100 Quadratmeter oder Motorboote mit einer Leistung von über 750 PS. Gewerbliche Nutzung, Vercharterung und Vermietung müssen ebenfalls gesondert angefragt werden.